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   BGH, 07.07.2004 - 1 StR 256/04   

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https://dejure.org/2004,7296
BGH, 07.07.2004 - 1 StR 256/04 (https://dejure.org/2004,7296)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2004 - 1 StR 256/04 (https://dejure.org/2004,7296)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 1 StR 256/04 (https://dejure.org/2004,7296)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls bei Rechtsmittelverzichten in der Hauptverhandlung; Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch Kopfnicken

  • Judicialis

    StPO § 273 Abs. 3; ; StPO § 274; ; StPO § 302 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 349 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittelverzicht durch Kopfnicken

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 47
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 1/02

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht; Absprache (unzulässiges Versprechen eines

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 1 StR 256/04
    Entgegen dem Revisionsvorbringen ist auch ein durch Kopfnicken erklärter Rechtsmittelverzicht wirksam, wenn das zustimmende Nicken als ausdrückliche Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO anzusehen ist (vgl. BGH NStZ 2002, 496).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 1 StR 256/04
    Bei dieser Sachlage ist für die vom Angeklagten beantragte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kein Raum (BGH NStZ 1997, 611f.).".
  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 3 Ws 188/03

    Rechtsmittelverzicht, Beweiskraft des Protokolls, Kopfnicken als

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 1 StR 256/04
    Der Hinweis des Beschwerdeführers auf Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 302 Rdn. 20 mit Hinweis auf OLG Hamm, Wistra 2003, 440 geht fehl.
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