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BGH, 07.07.2004 - 1 StR 256/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO; § 302 Abs. 2 StPO
Wirksamer konkludent erklärter Rechtsmittelverzicht durch "Kopfnicken"; Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Vortrag von Negativtatsachen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls bei Rechtsmittelverzichten in der Hauptverhandlung; Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch Kopfnicken
- Judicialis
StPO § 273 Abs. 3; ; StPO § 274; ; StPO § 302 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 349 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittelverzicht durch Kopfnicken
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 47
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.03.2002 - 5 StR 1/02
Wirksamer Rechtsmittelverzicht; Absprache (unzulässiges Versprechen eines …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 1 StR 256/04
Entgegen dem Revisionsvorbringen ist auch ein durch Kopfnicken erklärter Rechtsmittelverzicht wirksam, wenn das zustimmende Nicken als ausdrückliche Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO anzusehen ist (vgl. BGH NStZ 2002, 496). - BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung - …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 1 StR 256/04
Bei dieser Sachlage ist für die vom Angeklagten beantragte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kein Raum (BGH NStZ 1997, 611f.).". - OLG Hamm, 22.05.2003 - 3 Ws 188/03
Rechtsmittelverzicht, Beweiskraft des Protokolls, Kopfnicken als …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 1 StR 256/04
Der Hinweis des Beschwerdeführers auf Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 302 Rdn. 20 mit Hinweis auf OLG Hamm, Wistra 2003, 440 geht fehl.